Garantie

Wir bieten Ihnen:

5 Jahre Garantie auf Holzteile
2 Jahre Garantie auf Elektrogeräte


Martini Gewährleistung

Martini Küchen räumt eine über die gesetzliche 2-jährige Frist
hinausgehende 5-jährige Gewährleistung auf alle von der Firma
Martini hergestellten Küchenmöbelteile, hinsichtlich Qualität,
Verarbeitung und Funktionsfähigkeit ein.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:

Teile die nicht von der Firma Martini Küchen hergestellt
wurden, wie Elektrogeräte, Brotschneidemaschinen, Spülen,
Leuchten (gesamte Handelsware)

Mängel die durch unsachgemäße Wasser-, Dampf- oder
Hitzeeinwirkung entstanden sind. Besondere Vorsicht ist im
Herd-/Backofenbereich, bei Dunsthauben sowie im
Spülenbereich notwendig.

Mängel die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Lagerung,
Transport oder Montage entstanden sind.

Mängel die auf Grund der natürlichen Eigenschaften des
Werkstoffes Holz entstanden sind.