Wir bieten Ihnen:
5 Jahre Garantie auf Holzteile
2 Jahre Garantie auf Elektrogeräte
Martini Gewährleistung
Martini Küchen räumt eine über die gesetzliche 2-jährige Frist
hinausgehende 5-jährige Gewährleistung auf alle von der Firma
Martini hergestellten Küchenmöbelteile, hinsichtlich Qualität,
Verarbeitung und Funktionsfähigkeit ein.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind:
Teile die nicht von der Firma Martini Küchen hergestellt
wurden, wie Elektrogeräte, Brotschneidemaschinen, Spülen,
Leuchten (gesamte Handelsware)
Mängel die durch unsachgemäße Wasser-, Dampf- oder
Hitzeeinwirkung entstanden sind. Besondere Vorsicht ist im
Herd-/Backofenbereich, bei Dunsthauben sowie im
Spülenbereich notwendig.
Mängel die durch fehlerhafte oder unsachgemäße Lagerung,
Transport oder Montage entstanden sind.
Mängel die auf Grund der natürlichen Eigenschaften des
Werkstoffes Holz entstanden sind.
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